Abwasserbeseitigung Wöllstein – Wörrstadt AöR


Der Abwasserentsorgungsbetrieb der Verbandsgemeinde Wöllstein informiert:

Aus den Abwasserentsorgungsbetrieb der VG Wöllstein und den VG-Werken Wörrstadt ist zum 01. Januar 2022 die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) geworden:

Abwasserbeseitigung Wöllstein – Wörrstadt AöR
Energieallee 1 (Gebäude 1)
55286 Wörrstadt

Telefonisch ereichbar: 06732-95608-0
E-Mail-Anschrift: info@a-w-w.org
Bankverbindung: Volksbank Alzey-Worms IBAN: DE39 5509 1200 0034 4516 05

Was ändert sich grundsätzlich für Sie?

Die Entgeltabrechnung Schmutz- und Niederschlagswasser 2021 (keine Vorauszahlung 2022) erhalten Sie wie bisher letztmals als Anlage zum Abgabenbescheid der VG Wöllstein im Januar 2022.

Die Vorauszahlung für 2022 wird dann, voraussichtlich im 1. Quartal 2022, von der AWW mit separatem Bescheid angefordert. Zum Ende des Jahres 2022 erfolgt dann die Entgelt-abrechnung durch die AWW mit der neuen dreigeteilten Entgeltstruktur (Schmutzwassergebühr, wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser und wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser).   

Sollten Sie bisher am Lastschriftverfahren teilgenommen haben, wird das erteilte Lastschriftmandat von der AWW übernommen. Sie müssen nichts tun.

Nur wenn Sie diese Übernahme nicht wünschen, ist ein Widerruf über das zugesandte Formular erforderlich. Wenn Sie bisher nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen haben, beachten Sie bitte die neue Bankverbindung der AWW auf dem neuen Bescheid.

Wöllstein, den 03.01.2022
Abwasserentsorgungsbetrieb der VG Wöllstein