Gleichstellungsbeauftragte
Die
Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und
Mann ist in § 2 der Gemeindeverordnung (GemO) geregelt. Der Artikel 3 Abs. 2
des Grundgesetzes gibt die Grundlage der Arbeit vor: Frauen und Männer
sind gleichberechtigt.
Als
Gleichstellungsbeauftragte möchte ich dazu beitragen, dass Frauen und Männer
eine gleichwertige Stellung in der Gesellschaft haben. Ich möchte die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf verbessern und Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen
unterstützen und beraten.
Selbstverständlich
werden alle Anliegen vertraulich behandelt.
Isabell Steinle Kontakt:
E-Mail: | | Sprechzeiten: | jeden zweiten Donnerstag im Monat 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung
Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechstunde unter 06703-302-0 (Zentrale Verbandsgemeinde)
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