Klimaschutzmanagement
ist ein weit gefasster Begriff, unter dem man sich
grundsätzlich viele verschiedene Themen vorstellen kann. Im Folgenden
will ich daher kurz erläutern, mit welchen Aufgaben ich als kommunaler
Klimaschutzmanager betraut bin.
Bis zur Novellierung der Kommunalrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“) wurde der kommunale Klimaschutzmanager prinzipiell erst engagiert, nachdem bereits durch einen externen Dienstleister ein Klimaschutzkonzept erstellt worden war.
Jedoch gehört seit der Novellierung der Kommunalrichtlinie Anfang 2019 bereits die Erstellung eines ersten Klimaschutzkonzeptes zu dem Aufgabengebiet des Klimaschutzmanagers.
Das Klimaschutzkonzept dient dazu, die Klimaschutzaktivitäten in der Verbandsgemeinde zu verstetigen, zu koordinieren und zu kontrollieren. Dieses Klimaschutzkonzept, welches in einem Zeitraum von anderthalb Jahren erstellt wird, umfasst in erster Linie eine Energie- und Treibhausgasbilanz (der Sektoren Industrie, Gewerbe und Handel, Private Haushalte und Verkehr), eine Potenzialanalyse zum Ausbau erneuerbarer Energien und Steigerung der Energieeffizienz bis 2030 bzw. 2050, sowie einen Katalog an Maßnahmen, der auf der Potenzialanalyse aufbaut. Dieser Maßnahmenkatalog soll alle nötigen Lösungen enthalten, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.
Bei der Erstellung des
Katalogs werden alle relevanten kommunalen Akteure mit einbezogen
werden – Ortsbürgermeister, Bürger und Unternehmen werden im Rahmen
von Workshops mitbeteiligt und können ihre eigenen Vorschläge
anbringen. Diese Workshops werden nächstes Jahr stattfinden.
Abschließend werden Strategien entwickelt, um die Öffentlichkeitsarbeit
zum Klimaschutz sowie die Umsetzung der Maßnahmen und deren Überprüfung
für die nächsten Jahre wirksam zu gestalten.
Zu den Maßnahmen können exemplarisch zählen:
- Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern
- Etablierung von Solarenergie-Batteriespeichern
- energetische Sanierung von Altbauten
- Beschaffung von E-Autos für den kommunalen Fuhrpark
- Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Autos
- Steigerung der Homeoffice-Quote zur Reduzierung des Pendlerverkehrs
- Verbesserung der Fahrrad-Infrastruktur (Fahrradparkhäuser, Radabstellanlagen etc.)
- Bewerben des Carsharing und Aufbau von Mitfahrer-Bänken
- Reduzierung der Preise des ÖPNV
Der kommunale Klimaschutzmanager wird gefördert im Rahmen der Klimaschutzinitiative bzw. der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Die Förderquote durch den Bund beträgt 65 %, der Förderzeitraum 2 Jahre (18 Monate für die Anfertigung des Klimaschutzkonzeptes und 6 Monate für die Umsetzung der ersten Maßnahmen)
Klimaschutzmanager der VG Wöllstein:
Herr Pascal Zehmer
Besucheradresse
Room Nr.: 2.04Floor: 2. OG
St. Floriansweg 8
55599 Gau-Bickelheim

Aufgaben
Klimaschutz-Management
