Bürgermeister Gerd Rocker hat den Verbandsgemeinderat im Rahmen seiner Sitzung am 02. März 2021 über seine Nebentätigkeiten und Ehrenämter innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) unterrichtet.
Der entsprechende Auszug der Niederschrift, als auch die dazugehörigen Anlagen werden nachfolgend veröffentlicht: