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Zuständige Mitarbeiter
Frau Klementine Baumgärtner

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Rechtsgrundlage
- Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)