⇑ / Ausweis und Pass / Personalausweis / Personalausweis Meldung wegen Verlust
Zuständige Mitarbeiter
Frau Klementine Baumgärtner

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz