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Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirchengemeinschaft (evangelische oder römisch-katholische Kirche) ist in Rheinland-Pfalz im Standesamt oder bei einem Notar persönlich zu erklären. Zuständig ist das jeweilige Wohnsitzstandesamt.

Bitte bringen Sie zur Austrittserklärung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Für die Erklärung des Austritts fällt eine Gebühr an. Wir beraten Sie dazu gern im Standesamt, per E-Mail oder
fernmündlich.