Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Wöllstein
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist in § 2 der Gemeindeverordnung (GemO) geregelt. Der Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes gibt die Grundlage der Arbeit vor: Frauen und Männer sind gleichberechtigt.
Als Gleichstellungsbeauftragte möchte ich dazu beitragen, dass Frauen und Männer eine gleichwertige Stellung in der Gesellschaft haben. Ich möchte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen unterstützen und beraten.
Selbstverständlich werden alle Anliegen vertraulich behandelt.
Isabell Steinle |
Telefon: | 06703-302-0 |
E-Mail: | gleichstellung.steinle@gmail.com |
Sprechzeiten: | Nach Vereinbarung |
Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer: 08000 116 016