Schiedsmann der Verbandsgemeinde Wöllstein
Das Schiedsamt ist das gesetzlich verbriefte Recht des Bürgers auf außergerichtliche Streitschlichtung.
Dies betrifft sowohl die nachbarschaftlichen Streitigkeiten (Überhang und Überwuchs, zu hohe Hecke etc.) als auch die strafrechtlich relevanten Privatklagedelikte (Beleidigung, Bedrohung etc, siehe §380 StPO).
Ziel ist eine gemeinsame Einigung in der streitigen Sache mit dem Ziel einer dauerhaften Regelung. Ein beim Schiedsamt geschlossener Vergleich hat eine Vollstreckbarkeit (Rechtswirkung) von 30 Jahren.
Die Verhandlungen vor der Schiedsperson sind nicht öffentlich und die Schiedsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Außerdem ist die Schiedsperson zur strikten Neutralität verpflichtet.
Franz-Josef Lenges / Walter Simon |
Telefon: | 06703-1444 (Franz Josef Lenges) 0152-02853468 (Walter Simon, Stellvertreter) |
E-Mail: | walter.simon@schiedsmann.de |
Sprechzeiten: | Nach Vereinbarung |