Buchrücken

Urkundenwesen

Urkundenwesen

Das Standesamt Wöllstein führt das

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Sterberegister
  • Lebenspartnerschaftsregister

für den Bereich der acht zur Verbandsgemeinde Wöllstein zugehörigen Ortsgemeinden.

Für jeden Personenstandsfall der beim Standesamt Wöllstein oder bei einem ehemaligen verwalteten Standesamt (Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wonsheim) beurkundet wurde, können Sie bei uns Personenstandsurkunden anfordern.

Gemäß § 62 Personenstandsgesetz können Personen Urkunden erhalten, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen. Andere Personen haben ein Recht auf Ausstellung von Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Zur Legitimation ist der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.

Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Für die Erstellung von Urkunden und Abschriften entstehen Gebühren. Für Rentenzwecke ist die Urkundenaustellung gebührenfrei.

Bei Fragen zur Urkundenausstellung beraten wir sie gern im Standesamt, per E-Mail oder fernmündlich.