Bild Neugeborenes

Geburten

Geburten

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Handelt es sich um eine Hausgeburt, muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden (Achtung: Bei Totgeburt bereits innerhalb von drei Tagen). Sind die Eltern an der
Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, anzuzeigen.

Dafür benötigen der oder die Anzeigende folgende Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

Außerdem:

bei miteinander verheirateten Eltern:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

bei nicht miteinander verheirateten Eltern

  • Geburtsurkunde der Mutter
    und falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
  • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • ggf. die Sorgeerklärung

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.