Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung

Geschichte und Wappen

Geschichte und Wappen

Die Geschichte der Verbandsgemeinde Wöllstein

Der Geburtsstunde der Verbandsgemeinde Wöllstein im Jahr 1972 ging eine breit angelegte Gebiets- und Verwaltungsreform im Land Rheinland-Pfalz voraus. Durch das 2. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Land Rheinland-Pfalz vom 16. Juli 1968 wurden der Regierungsbezirk Rheinhessen mit Sitz in Mainz und der Regierungsbezirk Pfalz mit Sitz in Neustadt aufgelöst und zu einem neuen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz mit Sitz in Neustadt a. d. Weinstraße zusammengelegt. Im Zuge dieser Gebietsreform wurden auch die Landkreise neu geordnet. So entstand aus Teilen der Landkreise Alzey und Worms der neue Landkreis Alzey-Worms.


Auf der gemeindlichen Ebene folgte diesen Gebietsänderungen eine Verwaltungsreform mit dem Ziel der Bildung von Verbandsgemeinden. Im Vorfeld dieser anstehenden Neugliederung wurden hinsichtlich der Bildung der Verbandsgemeinde Wöllstein mit den umliegenden Gemeinden auf kommunaler Ebene viele Gespräche geführt. Dabei ging es unter anderem um die Frage, welche Gemeinden sich zu diesem neuen „Gebilde“ zusammenschließen sollten. Die Interessenslagen der einzelnen Ortsgemeinden waren von so unterschiedlicher Art, dass letztendlich die Verhandlungen nicht zu einer freiwilligen Bildung der Verbandsgemeinde Wöllstein geführt haben.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat in §12 des 13. Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Land Rheinland-Pfalz vom 01. März 1972 (GVBl. S. 115) die Bildung der Verbandsgemeinde Wöllstein aus den Gemeinden Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wöllstein und Wonsheim nach Anhörung der beteiligten Gemeinden beschlossen und die Gemeinde Wöllstein als Sitz der Verwaltung bestimmt. Zugleich hat der Landtag die Wahl der Verbandsgemeindevertretung auf den 23. April 1972 festgelegt. Das vorgenannte Landesgesetz trat am 22. April 1972 in Kraft. Dieser Tag ist der „Geburtstag“ der Verbandsgemeinde Wöllstein.
Mit der Bildung der Verbandsgemeinde Wöllstein war eine Verwaltungseinheit in Rheinhessen entstanden, mit der sich die Bevölkerung erst nach und nach vertraut machen musste.

Es stellte sich nun als vordringliche Aufgabe des Bürgermeisters, eine effiziente und bürgernahe Verwaltung aufzubauen und das erforderliche Personal einzustellen. Dies war schwierig, zumal es an vorhandenem Fachpersonal mangelte.
Auch waren noch keine Verwaltungsräume vorhanden. Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Justizministerium in Mainz wurde erreicht, dass der Verbandsgemeinde Wöllstein Büroräume im 1. Obergeschoss des Amtsgerichtsgebäudes zur Verfügung gestellt wurden.

Am 01. Oktober 1972 konnte der Verwaltungsbetrieb aufgenommen werden. Die Verwaltung selbst war jedoch noch nicht autorisiert, Aufgaben wahrzunehmen. Das Landratsamt in Alzey-Worms musste erst durch nachstehende Rechtsverordnung der neuen Verbandsgemeindeverwaltung diese Legitimation übertragen:

Rechtsverordnung
Das Landratsamt Alzey-Worms als zuständige Aufsichtsbehörde erlässt folgende Rechtsverordnung:
§1: Vom 01. Januar 1973 ab sind von der
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein folgende Aufgaben wahrzunehmen:
1. Die Kassen- und Rechnungsgeschäfte der verbandsangehörigen Gemeinden,
2. die Veranlagung und Erhebung der gemeindlichen Abgaben,
3. die Auftragsangelegenheiten einschließlich der Standesamtsaufgaben,
4. die übrigen Aufgaben der Verbandsgemeinde,
§2: Vom 01. Januar 1973 ab wird ein neuer Standesamtsbezirk für das Gebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein gebildet. Gleichzeitig werden die bisherigen Standesamtsbezirke Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wöllstein und Wonsheim aufgelöst.
§3: Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1973 in Kraft.

Alzey, den 13. Dezember 1972

Landratsamt Alzey
Rhein, Landrat

Nun begann der Verwaltungsalltag für die junge Verbandsgemeinde.
Zugleich musste der Aufbau der Verwaltung zügig vorangehen. Mit zwei Mitarbeitern aus dem Kreis Bad Kreuznach und mit dem übernommenen Personal aus den Ortsgemeinden wurden die ersten „Gehversuche“ unternommen.
Durch die Auflösung des Amtsgerichts Wöllstein im Jahr 1975 konnte die Verbandsgemeinde das Gebäude vom Land erwerben. Damit waren die anfänglichen räumlichen Schwierigkeiten behoben. Durch Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten wurde das repräsentative Gebäude zu einer Bereicherung im Ortsbild der Gemeinde Wöllstein.
Der Verbandsgemeinderat, der zunächst in der Aula der Volksschule tagen musste, hat nunmehr im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes eine feste Bleibe.

Mit dem Zusammenschluss der acht Ortsgemeinden zu der neuen Verwaltungseinheit (Verbandsgemeinde) war auch für die Ortsbürgermeister ein „Umdenken“ erforderlich geworden. Diese hatten nunmehr die Möglichkeit, sich einer hauptamtlich geführten Verwaltung zu bedienen.

Einen entscheidenden Eingriff in die Rechte der Ortsgemeinden vollzog der Gesetzgeber mit der Aufgabenübertragungsverordnung zum 01. Januar 1975. Aus dem Zuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden sind folgende Aufgaben auf die Verbandsgemeinde übergegangen:
Die Schulträgerschaft für Grund- und Hauptschulen nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz, der Brandschutz und die Technische Hilfe, die zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, überörtliche Sozialeinrichtungen, die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung sowie der Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung. Es handelt sich hierbei um eigene Selbstverwaltungsaufgaben, welche die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden wahrzunehmen hat.
Eine besonders wichtige und zukunftsorientierte Aufgabe war die Übertragung der Flächennutzungsplanung auf die Verbandsgemeinde.

Mit der Bildung der Verbandsgemeinde wurden die Vorstellungen von bürgernaher Verwaltung und gesteigerter Effizienz auf einen besonderen Prüfstein gestellt. Die Verbandsgemeinde stellte sich dieser Herausforderung, setzte die ihr übertragenen Aufgaben zügig um und entwickelte sich zu einem modernen Dienstleistungsbetrieb.

Wappenbeschreibung

Die Verbandsgemeinde Wöllstein erhielt 1978 die Genehmigung, ein eigenes Wappen zu führen. Das Wappen wurde von Herrn Prof. Leitermann entworfen. Die Beschreibung lautet wie folgt:

In von Blau und Gold vierfach geständertem Schildbord in viergeteiltem Schild oben links in Rot ein silbernes sechsspeichiges Rad, oben rechts in silbernem mit acht blauen Kreuzen bestreutem Feld ein steigender rotgekrönter und rotbewehrter blauer Löwe, unten links in Gold ein roter Reichsapfel und unten rechts in Blau eine hängende goldene Traube mit zwei goldenen Blättern.


Die Gestaltung des Wappens wird historisch begründet:

Von den acht der Verbandsgemeinde zugeordneten Gemeinden gehörte die Hälfte am Ende des 18. Jahrhunderts zum größten Teil zu Kurmainz. Es sind Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim und Wöllstein, die ein silbernes Rad in Rot, das so genannte „Kurmainzer Rad“ im Wappen führten. Eckelsheim, Gumbsheim und Wöllstein waren noch zur Hälfte im Besitz von Nassau-Saarbrücken, worauf der silberne Löwe in Blau, das Wappentier von Nassau-Saarbrücken, neben dem Mainzer Rad in den Ortswappen hinweist. Deshalb stehen im VG-Wappen die Wahrzeichen von Kurmainz und Nassau-Saarbrücken in den beiden oberen Feldern. Siefersheim, Wendelsheim und Wonsheim zeigen in ihren Ortswappen unter anderem noch als Hinweis auf ihre ehemalige teilweise Zugehörigkeit zur Kurpfalz deren Wappentier, den goldenen Löwen in Schwarz, Wonsheim zusätzlich in Gold einen roten Reichsapfel, ebenfalls als Kurpfälzer Wahrzeichen. Deshalb in Feld drei der Reichsapfel.

Charakteristisch für alle Gemeinden ist der Weinbau als ihr wirtschaftlicher Hauptfaktor, der deshalb in Feld vier als „Neuschöpfung“ in Form einer Weintraube ins Wappen aufgenommen worden ist.