Die entgeltliche Schulbuchausleihe

Die entgeltliche Schulbuchausleihe

Eltern, die die Einkommensgrenzen überschreiten und keinen Anspruch auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) haben, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen. Sie müssen sich i.d.R. im Juni über das Internetportal www.LMF-online.rlp.de zur Schulbuchausleihe anmelden.

Im Mai erhalten die Eltern von der Schule ein Informationsschreiben mit einer individuellen Zugangskennung zu dem Internetportal „Lernmittel online“. Dieses Portal steht dann den Eltern zur Verfügung, um sich zur Teilnahme am Ausleihsystem anzumelden. Die Anmeldung hat bis zum im Schreiben genannten Termin zu erfolgen und ist verbindlich. Eine Anmeldung ist dabei nur möglich, wenn der Schulträger ermächtigt wird, die Leihgebühr einzuziehen. Die Angabe der Bankverbindung ist daher zwingend notwendig.

Bei einem Wechsel der Schule oder einer Klasse, eines Kurses oder einer Lerngruppe ist die Gebühr nur einmal zu zahlen.
Bei einer vorzeitigen Rückgabe wird die Gebühr nicht erstattet.

Der Rechnungsbetrag wird i.d.R. im November von der Verbandsgemeindekasse Wöllstein von dem angegebenen Konto abgebucht.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Betrag zu diesem Zeitpunkt von dem Konto abgebucht werden kann, damit keine weiteren Kosten entstehen.

Die Schulbuchpakete stehen dann Ende der Sommerferien zur Abholung an der zentralen Ausgabestelle bereit. Die Abholtermine werden den Eltern im vorhinein mitgeteilt.