Informationen zur E-Rechnung
Worum geht es?
Zum 01.04.2025 trat die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Kraft. Seit diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß §3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form (ZUGFeRD/XRechnung) auszustellen und über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) zu übermitteln https://e-rechnung.service.rlp.de.
Alle Rechnungen von Unternehmen an öffentliche Verwaltungen müssen in dem Format (ZUGFeRD/XRechnung) über das Portal eingereicht werden.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte - anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei (z.B. PDF) - in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz (Standard XRechnung) dar. So wird gewährleistet, dass die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellten Belege elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.
Wie können Sie uns E-Rechnungen zukommen lassen?
- Um eine E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung) über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) an uns zu übermitteln, müssen Sie sich zunächst selbst registrieren.
- Die Einreichung der E-Rechnung über den Zentralen Rechnungseingang RLP (ZRE) erfolgt auf einem der folgenden Wege:
- Präferiert wird die Rechnungseinreichung über Peppol (ohne Registrierung);
- Alternativ der Mailversand an ZRE-rlp@poststelle.rlp.de (mit Registrierung);
- Oder Sie laden die Rechnungen direkt im Portal hoch: https://e-rechnung.service.rlp.de/rechnungseingang
- Die eingereichte E-Rechnung wird nach technischer und formaler Prüfung automatisch an die Verbandsgemeinde übermittelt, der Absender erhält zum Nachweis ein Übertragungsprotokoll.
Für die Verbandsgemeinde Wöllstein und ihre Ortsgemeinden gilt dabei die folgende Leitweg-ID:
Behördenname: Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Leitweg-ID: 073315005000-001-66
Peppol-ID: 0204:073315005000-001-66