Briefwahlunterlagen dringend absenden!


Landeswahlleiter Marcel Hürter bittet die Wahlberechtigten, die per Brief wählen möchten und
die bereits Unterlagen von der Kommune bekommen haben, diese möglichst umgehend
entweder in den Briefkasten zu werfen oder bei der Kommune abzugeben.

Ist der Wahlschein schon Anfang Februar beantragt worden, aber bis heute noch nicht
zugegangen, sollte schnellst möglich bei der Kommune ein neuer Wahlschein beantragt
werden. Dies am besten vor Ort, um auch dort direkt von der Möglichkeit der Wahl Gebrauch
zu machen. Die Zeit des Transportes der Unterlagen kann dadurch eingespart werden und
die Stimmabgabe kommt noch rechtzeitig beim Briefwahlvorstand an.

In den Wahlräumen können am Sonntag, 23. Februar 2025, in der Zeit von 8:00 Uhr morgens
bis 18:00 Uhr die Stimmen abgegeben werden. Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch
keine Unterlagen bekommen hat, kann auch nicht im Wahlraum seine Stimme abgeben.

Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen
nicht angekommen sind, läuft am Samstag, den 22. Februar 2025 um 12 Uhr ab.