Lärmaktionsplan - Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung des Lärmaktionsplanes (LAP) der Verbandsgemeinde Wöllstein
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat am 29.01.2019 in öffentlicher Sitzung den Lärmaktionsplan (LAP) gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Lärmaktionsplanes umfasst das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein. Der LAP mit den dazugehörigen Anhängen wird bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.
Außerdem ist der LAP auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wöllstein unter www.woellstein.de abrufbar. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Wöllstein, den 30.01.2019
gez.
(Gerd Rocker), Bürgermeister