Datenschutz

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der Verbandsgemeinde Wöllstein

Die Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus §5 - 7 BDSG-neu (2018), „Datenschutzbeauftragter in öffentlichen Stellen“ und Art. 39 DSGVO . Dazu zählen die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, das Führen des Verfahrensverzeichnisses und etwaige erforderliche Vorabkontrollen. Außerdem sollen die Beschäftigten der verantwortlichen Stelle durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten in Fragen des Datenschutzes geschult werden. Ebenso die Einhaltung informeller Rechte von Bürgerinnen und Bürgern.

Ihr Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde Wöllstein:
(Sprechzeiten nach Vereinbarung)

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