Absage der Ortsbürgermeisterwahl in Wöllstein


Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Wöllstein wurde kein Wahlvorschlag eingereicht.

Gemäß § 53 Abs. 2 GemO wird die Wahl daher abgesagt. Die/der ehrenamtliche Bürgermeis-terin/Bürgermeister wird vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung nach den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht.

Wöllstein, 03.02.2026

Verbandsgemeinde Wöllstein
Wahlamt