Standesamtliche Trauungen während der Corona-Pandemie

Standesamtliche Trauungen während der Corona-Pandemie

Das Standesamt Wöllstein informiert:

Während der andauernden Corona-Pandemie sind auch bei einer standesamtlichen Eheschließung Einschränkungen nicht zu vermeiden. Mit der Veröffentlichung der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz wird den Standesämtern vorgegeben, welche Maßnahmen zu treffen sind. Durch Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz wurde den Standesämtern mitgeteilt, dass nach dem präventiven dreistufigen „Corona Warn- und Aktionsplan RLP“ die Gästezahl durch das Standesamt selbst eingeschränkt werden kann und muss.

Grundsätzlich erlauben wir in unseren Trauräumen im Römerkeller Gau-Bickelheim, sowie im Rathaus Wonsheim max. 25 Gäste (Brautpaar und Trauzeugen zählen nicht dazu).

Das Standesamt Wöllstein behält sich vor, bei dynamischem  Infektionsgeschehen die Gästeanzahl individuell nach Lage anzupassen und eventuell die maximale Anzahl an Gästen zu beschränken. Dies kann auch sehr kurzfristig vor der Eheschließung geschehen.

Bitte beachten Sie: Alle Gäste und Trauzeug*innen müssen während der Trauung und beim Eintritt in das Gebäude einen Mund-Nase-Schutz (medizinisch, FFP2 oder FFP3) tragen und gegenüber den Bediensteten die Abstandsregeln einhalten. Allgemein sind die AHA-Regeln zu beachten. Die Eheschließenden selbst müssen während der Trauung keinen MNS tragen. Alle weiteren Vorgaben obliegen der/m jeweiligen Standesbeamt*in.

                                                                                                                                     Stand: Juli 2022