Lokale Aktionsgruppe Rheinhessen: Sonderaufruf Ehrenamt 2.0


Jugend und Stärkung der Dorfgemeinschaft steht im Fokus

Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte können bis zum 4. Oktober 2022 eingereicht werden 

Anlässlich der endenden Förderperiode soll das Ehrenamt in der LEADER-Region Rheinhessen eine besondere Würdigung erhalten. Daher ruft die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Rheinhessen erstmalig zu einem Sonderaufruf zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements auf. Durch den Förderaufruf mit den Schwerpunkten „Jugend als Zielgruppe“ sowie „Stärkung und Zusammenhalt der Gemeinschaft“ haben ehrenamtliche Akteure in der LEADER-Region Rheinhessen die Möglichkeit für kleine Projekte mit gemeinnützigem Charakter, unbürokratisch eine Unterstützung zu erhalten. Die Mittel in Höhe von 15.000 Euro werden von den projektunabhängigen Mittel der Träger der LAG Rheinhessen gestellt.

Angesprochen sind insbesondere Jugendgruppen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen, die dazu beitragen das ehrenamtliche Bürgerengagement in der LEADER-Region zu stärken. Sie können je Einzelmaßnahme eine Unterstützung von bis zu 2.000 Euro erhalten.

Der Ablauf:

1. Einreichung der Interessensbekundung (per Post) bei der LAG Geschäftsstelle bis 4. Oktober 2022

2. Bewertung und Auswahl der Projekte anhand von Auswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren durch das LAG-Entscheidungsgremium (voraussichtlicher Sitzungstermin 10. November 2022).

3. Abschluss einer Zielvereinbarung mit der LAG Rheinhessen.

4. Nach Beendigung des Bürgerprojektes: Abgabe des Kostennachweises und des Durchführungsberichtes  bei der LAG Geschäftsstelle bis 28. Februar 2023.

5. Auszahlung der Mittel durch die LAG Geschäftsstelle an den Projektträger.

Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der Mittel nur nach Vorlage des Durchführungsberichtes und der Rechnungen (Kopien) erfolgen kann.

Die Förderung:

Wer?

  • Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen innerhalb der LEADER-Region Rheinhessen
  • Keine Förderung von politischen Parteien, kommunalen Körperschaften, Sportvereinen oder Betrieben,  sowie Einzelpersonen

Was?

  • Mit dem Bürgerprojekt muss ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt werden 
  • Förderfähig sind Sachkosten (keine Förderung von gebrauchten Gegenständen möglich), mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zu erbringen

Wie viel?

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der erreichten Punktzahl bei den Projektauswahlkriterien:  Grundförderung (mind. 5 Punkte) max. 1.000 Euro; Premiumförderung (mind. 10 Punkte) max. 2.000 Euro
  • Es handelt sich um eine Festbetragsförderung.
  • Die Höhe der Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen

Das Projekt muss vorfinanziert werden, nach Vorlage der bezahlten Rechnungen wird der Förderbetrag ausgezahlt.

Die Auswahlkriterien:

  • Das Projekt ist innovativ
  • Das Projekt ist regional wirksam
  • Das Projekt spricht die Jugend als Zielgruppe an
  • Das Projekt leistet einen Beitrag zur Stärkung und Zusammenhalt der Gemeinschaft

Für jedes Auswahlkriterium können ja nach Grad der Zielerreichung bis zu 10 Punkte vergeben werden. Ein Projekt muss mindestens 5 Punkte erreichen (Grundförderung). Eine Premiumförderung können Einzelprojekte erhalten, die einen Beitrag zur Erreichung von mindestens drei Querschnittszielen gemäß Ziffer 6 der  LILE leisten und die eine Mindestpunktzahl von 10 Punkten erzielen.

Die Fakten im Überblick: 

  • Fördermittel-Budget: 15.000 Euro (projektunabhängige Mittel der Träger der LAG Rheinhessen)
  • Datum des Förderaufrufes: 18. August 2022 
  • Einreichfrist für Interessensbekundungen: 04. Oktober 2022 
  • Projektauswahl durch die LAG Rheinhessen: vorr. 10. November 2022
  • Frist für die Schlussabrechnung (Einreichung Durchführungsbericht und Rechnungen bei der LAG Rheinhessen): 28. Februar 2023

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Vordrucke finden sie auf der Homepage der LAG Rheinhessen

Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der LAG Rheinhessen gerne zur Verfügung:

LAG Geschäftsstelle / Regionalmanagement
Magdalena Haag und Mareike Fox
c/o Wirtschaftsförderungs-GmbH für den Landkreis Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Tel. 06731/408 - 1022 oder -1023
Fax 06731/408 1500
LAG@Alzey-Worms.de
www.lag-rheinhessen.de

Die LEADER-Region Rheinhessen beinhaltet das Gebiet der Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wöllstein, Wonnegau, Wörrstadt, Bodenheim, Rhein-Selz vollständig und Teile der Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Nieder-Olm, Sprendlingen-Gensingen, Bad Kreuznach sowie die Stadt Alzey.