Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2024 bis 2028


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Diese werden am Amts- und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 26 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hautamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann nur aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de.

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) reichen bitte ihren Antrag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 30.04.2023 bei der Verbandsgemeinde Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, ein. Das entsprechende Formular kann unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen  werden.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen wenden sich bitte an das Jugendamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Hummel, Tel. 06703-302218 zur Verfügung.