Erforderliche Anpassung der Entgelte ab dem 1.1.2024


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund der Entwicklungen der vergangenen drei Jahre sowie der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen eine Anpassung der Abwasserentgelte ab dem Jahr 2024 erforderlich geworden ist.

Bereits in den Jahren 2021 und 2022 hat die Corona-Pandemie zu weltweiten Lieferengpässen und -ausfällen sowie enormen Preissteigerungen geführt, die sich insbesondere im Bereich der Unterhaltungs- und Materialkosten auch auf die Abwasserbeseitigungsunternehmen ausgewirkt haben. Mit dem russisch-ukrainischen Krieg und der damit verbundenen Energiekrise sowie mit der teilweise enormen Inflation hat sich die Situation weiter verschärft und führt dazu, dass die laufenden Aufwendungen die ursprünglich kalkulierten Erträge deutlich überschreiten. Dabei sind die Mehrkosten aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen überwiegend nicht beeinflussbar bzw. nicht abwendbar.

Beispielsweise die Mehrkosten für Stromlieferungen sowie für die auf den Kläranlagen zur Reinigung eingesetzten Materialien betragen im kommenden Jahr voraussichtlich über 600.000 €. Diese Kosten haben sich gegenüber den Werten aus dem Jahr 2021 damit mehr als verdoppelt.

Um die Effizienz und Qualität der Abwasserbeseitigung weiterhin gewährleisten zu können und auch zukunftssicher aufzustellen, ist daher eine Anpassung der laufenden Entgelte erforderlich geworden.

Da die Kostensteigerungen überwiegend die Schmutzwasserbeseitigung betreffen,

erfolgt für die Schmutzwassergebühr sowie für den wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser ab dem kommenden Jahr eine Erhöhung. Der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser bleibt gegenüber den Vorjahren unverändert.

 

Bisher:

Neu:

Schmutzwassergebühr

1,73 € / m³

1,93 € / m³

Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser

0,06 € / m²

0,07 € / m²

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser

0,38 € / m²

0,38 € / m²

Für den Durchschnittshaushalt im Gebiet der AWW bedeutet dies Mehrkosten von 29,20 € pro Jahr:

Durchschnittshaushalt AWW

Kosten bisher

Kosten neu

Änderung

Schmutzwasserverbrauch*

90 m³

155,70 €

173,70 €

+ 18,00 €

WKB Schmutzwasser**

1.120 m²

67,20 €

78,40 €

+ 11,20 €

WKB Niederschlagswasser***

224 m²

85,12 €

€ 85,12

+ 0,00 €

Summen:

 

308,02 €

337,22 €

+ 29,20 €

* Medianwert der gewichteten Schmutzwassermenge der wohnbaulich genutzten Grundstücke

** 560 m² Grundstücksfläche zzgl. 100%-Zuschlag für zwei Vollgeschosse

*** 40 % der Grundstücksfläche bebaut und befestigt

Bei der Anpassung der Entgelte wurde bewusst die Entscheidung getroffen, nicht sämtliche Mehrkosten der Abwasserbeseitigung an die Grundstückseigentümer weiterzugeben, sondern einen Teil der entstehenden Verluste durch andere Maßnahmen auszugleichen. Dies soll vor allem durch Energieeinsparungen erfolgen. Diese sollen durch den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die Umsetzung des Modellprojekts Wöllstein-Wörrstadt zur Erreichung einer Energieneutralität von mehreren Kläranlagenstandorten und durch weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung erreicht werden.

Dieser beschlossene Mittelweg zur teilweisen Weitergabe der Mehrkosten und Anpassung der laufenden Entgelte soll dabei auch zu einer Reduzierung von Kreditaufnahmen führen, um die heute entstehenden Aufwendungen in der Zukunft nicht weiter durch Zinsbelastungen zu erhöhen.

Im landesweiten Vergleich bleiben die Entgelte der AWW und damit die Entgeltbelastung pro Einwohner auch nach der erforderlichen Anpassung auf einem unterdurchschnittlichen und somit günstigen Niveau bei einer gleichzeitig sehr hohen Qualität der Abwasserbeseitigung.

Neben den zuvor beschriebenen Änderungen erfolgt auch eine Erhöhung der Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben. Diese erhöht sich ab dem Jahr 2024 von bisher 23,01 €/m³ auf künftig 25,67 €/m³.

Die einmaligen Entgeltsätze bleiben unverändert.

Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen gerne für etwaige Fragen zur Verfügung.

Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt
Anstalt des öffentlichen Rechts