Wiederholt erreichen uns Hinweise aus der Bevölkerung über gesichtete Ratten. Die Verbandsgemeinde Wöllstein nimmt dies zum Anlass, nicht nur auf die Meldepflicht, sondern vor allem auf die Verhaltensweisen hinzuweisen, die einer möglichen Vermehrung der Rattenpopulation entgegenwirken.
Die Grundlage für Maßnahmen zur Rattenbekämpfung ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung.
Das Gesundheitsamt informiert wie folgt:
Ratten können als Vorratsschädlinge, Materialschädlinge und auch Gesundheitsschädlinge Ihren Alltag nachteilig beeinflussen. Diese treten insbesondere da auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Daher sind von allen Anwohner*innen befallsfördernde Umstände zu vermeiden:
- keine offene Lagerung von Speiseresten oder sonstigen Abfällen, Entsorgung ausschließlich in verschlossenen Abfallbehältnissen
- keine Entsorgung von Speiseresten durch die Toilettenspülung
- Ordnungsgemäße Lagerung von Nahrungs- und Futtermitteln
- Kein übermäßiges Nahrungsangebot durch Futterquellen für andere Tiere (bspw. Vogelfutter)
- Wohnumfeld in ordnungsgemäßen Zustand (bspw. Sperrmülllagerung)
- Verschließen von Schlupflöchern in Gebäuden auf Bodenhöhe
Um einer weiteren Ausbreitung vorzubeugen und den bestehenden Schadnagerbefall einzudämmen sind, sofern Sie betroffen sind, weitergehende Maßnahmen erforderlich:
- Als Eigentümer bzw. Vermieter eines Hauses oder Grundstücks ist eine adäquate Rattenbekämpfung zu veranlassen. Die Bekämpfung sollte von Fachkräften (Schädlingsbekämpfer mit Sachkundenachweis) und mit geeigneten Verfahren und Bekämpfungsmitteln durchgeführt werden.
- Mieter müssen den Eigentümer über die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen informieren.
Zuwiderhandlungen können nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geahndet werden.
Es wird daher um dringende Beachtung gebeten.
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
-Örtliche Ordnungsbehörde-