Auflösung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Rheinhessische Schweiz“

Auflösung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Rheinhessische Schweiz“

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Rheinhessische Schweiz“ hat in ihrer Sitzung am 30.08.2021 die Auflösung dieses Zweckverbandes mit Ablauf des 31.12.2021 einstimmig beschlossen.

Dieser Auflösung haben die Vertretungskörperschaften des Landkreises Alzey Worms und der Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein und Bad-Kreuznach vorab zugestimmt. Der vorstehende Beschluss wird hiermit von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als der nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 KomZG (ehemals § 5 Abs. 1 Nr. 3 ZwVG) zuständigen Errichtungsbehörde bzw.  deren Nachfolgebehörde gem. § 11 Abs. 1 KomZG bestätigt. Gem. § 11 Abs. 4 ZwVG gilt der Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit und solange der Zweck der Abwicklung es erfordert (gesetzliche Fiktion).

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az.: 17 06-ZV RHS/21a
54290 Trier, den 14.12.2021