Bekanntmachung der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim über das Vertragsende des Gas-Konzessionsvertrages nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim über das  Vertragsende des Gas-Konzessionsvertrages nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Die Ortsgemeinde Stein-Bockenheim (Verbandsgemeinde Wöllstein, Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz) macht gem. § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Gas-Konzessionsvertrag mit der RWE AG (jetzt Westenergie AG) für das Gebiet der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim am 30.11.2025 endet.

Die Ortsgemeinde Stein-Bockenheim beabsichtigt einen neuen Gas-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen.

Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Gas-Konzessionsvertrages mit der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim interessiert sind, werden gebeten, ihre Interessensbekundung schriftlich bis zum 09.02.2024 bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Fachbereich III
St. Floriansweg 8
55599 Gau-Bickelheim

einzureichen.

Interessensbekundungen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Die vom bisherigen Netzbetreiber bereitgestellten Netzdaten gem. § 46a EnWG können schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Fachbereich III, St.  Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, angefordert werden.

Wöllstein, den 09.10.2023

Im Auftrag der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein

gez.
(Gerd Rocker)
Bürgermeister