Bei der Verbandsgemeinde Wöllstein ist die Stelle
der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
ab 01. Januar 2026 wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Der Stelleninhaber wird sich um eine Wiederwahl bewerben.
Die Verbandsgemeinde Wöllstein besteht aus den acht Ortsgemeinden Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wöllstein und Wonsheim mit rd. 12.100 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Sitz der Verwaltung befindet sich in der Ortsgemeinde Wöllstein.
Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters erfolgt am Sonntag, dem 15. Juni 2025 unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Wöllstein für die Amtszeit von acht Jahren (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 29. Juni 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer
a) Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
b) am Tag der Wahl (15. Juni 2025) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
c) nicht von der Wählbarkeit gemäß § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist
sowie
d) die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die / der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt in der ersten Amtszeit zunächst in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach zwei Amtsjahren möglich. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages einer Einzelbewerberin / eines Einzelbewerbers oder einer Partei oder Wählergruppe gemäß dem Kommunalwahlgesetz erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass gültige Wahlvorschläge nur bis zum 28. April 2025, 18:00 Uhr, bei dem Wahlleiter (Ausschlussfrist) eingereicht werden können.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der amtlichen Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die von dem Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl (07. April 2025) im Bekanntmachungsorgan, dem Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein, erscheint.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, kreative, zielstrebige Persönlichkeit, die befähigt ist, mit dem Verbandsgemeinderat, seinen Ausschüssen und den Gremien der Ortsgemeinden vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, den Kontakt zur Bevölkerung und zur heimischen Wirtschaft zu pflegen und die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen kooperativ, wirtschaftlich und bürgernah zu leiten.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 28. April 2025 an die:
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters z. H. des Wahlleiters
Bahnhofstraße 10
55597 Wöllstein